Zwei Dinge vorausgeschickt: Es gibt einige deutsche Dialekte, die ich recht lustig finde. Hessisch beispielsweise. Bayrisch kann, je nach Sprecher(in), sogar charmant rüberkommen. Nur bei den Sachsen, da habe ich immer erhebliche Probleme, mir das Lachen zu verkneifen. Zweitens: Selten muss ich beim Lesen des Nachrichtenteils meiner Tageszeitung schallend lachen. Jetzt war es mal wieder so weit, und Verursacher waren natürlich die Sachsen. Genauer gesagt: eine Sächsin.

Die 53-jährige Frau war nämlich vor Gericht gezogen, weil sie einen Flug nicht bezahlen wollte, den sie gebucht hat. Und nur dieser Streitlust haben wir es zu verdanken, dass dieses herrliche Missverständnis bekannt wurde. Die Frau wollte nämlich nach Porto fliegen, und so wie Sachsen den portugiesischen Flughafen aussprechen, kann man sich gut vorstellen, dass die Frau im Reisebüro „Bordeaux“ verstanden hat. Und den entsprechenden Flug gebucht hat. Den die Sächsin nun auch bezahlen muss, denn die Reisebürodame konnte vor Gericht glaubhaft versichern, zweimal Bordeaux auf Hochdeutsch und mit Betonung auf der zweiten Silbe bei dem Gespräch wiederholt zu haben.

Ein Grund für etliche Juristen, sich wieder einmal mit der Frage zu befassen: Wer trägt das Risiko fehlgeschlagener Kommunikation? Das sollte wirklich ein für alle Mal geklärt werden. Denn meine Lebenserfahrung sagt in fast allen Fällen: Hinterher will es keiner gewesen sein. Gudn Doch noch.