Heute habe ich einen Steuerbescheid bekommen. Grundsteuer. Weil er eine Immobilie betrifft, die schon vor über einem Jahr verkauft wurde, schwoll mir sofort der Kamm. Bis ich dann die Summe sah, die gefordert wurde: 0,oo Euro. In die Erleichterung mischte sich dann jedoch der Ärger über die Frage, wie weit Behörden nur zu ihrem Selbstzweck da sind.

Genauestens wurde mir in dem dreiseitigen Schreiben des Grundsteuerheranziehungsbescheides erläutert, wie hoch die alte Steuer war, wann der Fälligkeitstermin war (samt Hebesatz und Kassenzeichen) und dass genau 0.00 Euro fällig wurden, da vor dem Differenzbetrag (von was auch immer) ein Minuszeichen stand. Hoffentlich bekomme ich nun keine Mahnung, weil ich die Forderung nicht überwiesen habe.

Nach der Rechtsmittelbelehrung auf Seite 2 folgte eine gesamte weitere Seite, auf der mir mitgeteilt wurde, dass ich die Immobilie im  Januar 2011 verkauft hatte (was stimmt!) und dass ich deshalb für 2012 nicht „als Steuerschuldner zur Grundsteuer herangezogen werden“ kann.

Und ich bin sicher, es gibt Steuerexperten, die mir ganz genau erklären können, dass das alles genau so sein muss.